Rücktrittsrecht
Vorlage nach FAGG — bitte rechtlich prüfen lassen.
Ausschluss des Rücktrittsrechts
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (Veranstaltungstickets), besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Der Erwerb von Eintrittskarten für eine termingebundene Veranstaltung ist daher grundsätzlich verbindlich. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich im Fall der Absage der Veranstaltung oder freiwillig im Ermessen des Veranstalters.
Veranstaltungsabsage
Wird die Veranstaltung abgesagt, wird der bezahlte Ticketpreis rückerstattet. Kontaktiere uns dazu unter kollektivurli@gmail.com.